Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 3.5.2016 | 14:53 | kro
Der Vatertag – beziehungsweise Christi Himmelfahrt – ist einer der unfallträchtigsten Tage des Jahres. Schuld ist der Alkohol: So passieren an diesem Tag 2,4-mal mehr Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss als im Durchschnitt. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamts hin.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.