Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 20.4.2016 | 14:37 | kro
2015 sind erneut weniger Menschen durch Arbeitsunfälle gestorben. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor. Die Zahlen sind allerdings noch vorläufig.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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