Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 25.1.2024 | 11:24 | mst
Die meisten Verbraucher sind gegen die finanziellen Folgen von Unfällen und Krankheiten nicht abgesichert. Jeder Vierte besitzt zumindest eine Unfallversicherung. Grund für den fehlenden Schutz ist offenbar häufig die falsche Annahme, im Ernstfall über den Staat abgesichert zu sein.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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