Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 14.9.2021 | 14:33 | mst
Die Corona-Pandemie schlägt sich weiterhin deutlich in den Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung nieder. Die Arbeits- und Wegeunfälle haben im ersten Halbjahr 2021 nur leicht zugelegt. Dafür gibt es immer mehr Corona-Infektionen, die zu einer Berufskrankheit führen.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.