Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 9.8.2023 | 10:59 | mst
Die Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung soll sicherstellen, dass Versicherte nach einem Unfall möglichst eigenständig leben können. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat jetzt in einem Fall entschieden, dass eine neue Heizung nicht unter diese Hilfe fällt.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.