Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 27.9.2023 | 16:52 | mst
Auch langjähriges Rauchen steht der Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit nicht zwangsläufig entgegen. Das Bundessozialgericht hatte über den Fall eines Schweißers zu entscheiden, der bei seiner Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt war und an Krebs erkrankte.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.